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MUTHEA Nachrichten

Wichtige Änderungen für alle Vereine: neues Lastschriftverfahren

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von MUTHEA
erschienen am 22. März 2013

ab 1.2.2014 - SEPA: Jetzt handeln!


sepaZum 1. Februar 2014 werden die bisherigen Lastschrift- und Überweisungsverfahren ungültig. Vereine und Unternehmen müssen bis dahin ihre Systeme für SEPA-Zahlungen fit machen.

 

Dies gilt es zu erledigen:
• Ergänzung der Angaben auf Geschäftspapieren um IBAN und BIC
• Anpassung der Mitgliedsverwaltung, Finanzbuchhaltungssysteme und Zahlungsverkehrsanwendungen auf die neuen SEPA-Verfahren
• Erfassung von IBAN und BIC der Vereinsmitglieder oder Geschäftspartner in den entsprechenden Programmen (z. B. Mitgliedsverwaltung, Onlinebanking-Programm)
• Vor dem Einzug der Mitgliedsbeiträge oder Lastschriften ist Gläubiger-ID bei der Bundesbank zu beantragen und eine neue Inkassovereinbarung mit der Bank zu schließen
• Nutzung der SEPA-Lastschrift (bisherige Einzugsermächtigungen durch separate Mitteilung an den Zahlungspflichtigen in ein SEPA-Lastschrift-Mandat umdeuten)
• Die Fristen des SEPA-Lastschrift Verfahrens beachten.
Der Zeit- und Maßnahmenplan sollte so ausgerichtet sein, dass alle Überweisungen und Lastschriften rechtzeitig vor dem 1. Februar 2014 auf die SEPA-Zahlverfahren umgestellt sind.
Bei allen anstehenden Fragen rund um die SEPA-Migration in Ihrem Verein finden Sie Unterstützung bei dem Berater Ihrer Bank oder Sparkasse.


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    Gut versichert – damit Engagement sicher bleibt Vereinsarbeit lebt vom Idealismus. Wir organisieren Mitgliederversammlungen und Vereinsabende, betreuen Infostände bei Aufführungen, haben Künstler bei Stammtischen zu Gast oder organisieren Empfänge für unsere Spender. Als Fördergesellschaften stärken wir die Kultur vor Ort – mit viel Herzblut und Verantwortung. Doch überall dort, wo Menschen zusammenkommen und der Verein aktiv auftritt, entstehen auch Haftungsrisiken. Wenn aus Engagement Verantwortung wird Ein umgestoßener Messestand.Ein Sturz bei einer vom Verein organisierten Exkursion.Ein Schaden an gemietetem Mobiliar beim Sommerfest. Solche Situationen sind schnell passiert. Im Ernstfall haftet der Verein mit seinem Vereinsvermögen – und unter bestimmten Umständen können auch Vorstände persönlich in die Verantwortung geraten. Im Vereinsalltag läuft vieles routiniert und vertraut ab. Doch selbst bei sorgfältiger Planung lassen sich nicht alle Risiken ausschließen. Oft entstehen Schäden nicht durch große Ereignisse, sondern durch kleine, unerwartete Zwischenfälle – und an den Ernstfall denkt man meistens erst, wenn er tatsächlich eintritt. Sicherheit für das Ehrenamt Eine solide Haftpflichtversicherung ist kein Luxus, sondern das Sicherheitsnetz unseres Engagements. Sie schützt den Verein vor berechtigten Schadensersatzansprüchen – und wehrt unberechtigte Forderungen ab. Wichtige Fragen sind dabei: Passt unser Versicherungsschutz noch zu unseren aktuellen Aktivitäten? Sind projektbezogene Helfer abgesichert? Reichen die Deckungssummen für unsere Veranstaltungen aus? Welche Versicherungen sollte ein Verein unbedingt haben, welche sind eher nicht notwendig Versicherungen schaffen keine Kunst. Aber sie geben uns die Sicherheit, unsere Energie ganz in die Förderung von Musik und Theater zu investieren – ohne existenzielle Sorgen im Hintergrund. Einladung zum Austausch Um diese Fragen praxisnah zu klären, laden wir Sie herzlich ein zu unserer kostenfreien Online-Veranstaltung am 16. April um 19:00 Uhr. Nutzen Sie die Gelegenheit, Ihren Versicherungsschutz auf den Prüfstand zu stellen und Ihre Fragen einzubringen. Ich freue mich auf den Austausch mit Ihnen. Der Zoom-Link geht Ihnen rechtzeitig zu. Mit herzlichen Grüßen Hartmut JasterSchatzmeister