MUTHEA e.V.

Bundesvereinigung deutscher

Musik- und Theater-Fördergesellschaften e.V. 

Satzung

Information
von MUTHEA
erschienen am 28. April 2010

MUTHEA

Bundesvereinigung deutscher Musik- und Theater-Fördergesellschaften e.V.


SATZUNG

§ l - Name, Sitz, Geschäftsjahr

(1) Der Verein führt den Namen „MUTHEA Bundesvereinigung deutscher Musik- und Theater - Fördergesellschaften e.V."
Er ist zur Eintragung in das Vereinsregister des Amtsgerichts Charlottenburg anzumelden.
(2) Sitz des Vereins ist Berlin.
(3) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§2 - Zweck, Aufgaben, Gemeinnützigkeit

(1) Zweck des Vereins ist die Förderung kultureller Zwecke, namentlich des Theater- und Konzertwesens in Deutschland.
(2) Der Vereinszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
- die Unterstützung der Theater, Bühnen und Orchester in der Bundesrepublik bei der Beschaffung von Mitteln für Investitionen und Inszenierungen sowie durch Vergabe von Zuschüssen.
- Unterstützung der Theater, Bühnen und Orchester der Bundesrepublik Deutschland bei deren Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere auf überregionaler Ebene, um das Interesse der Bevölkerung an der Arbeit der Theater, Bühnen und Orchester zu wecken, zu erhalten und zu erhöhen.
Die Mittelvergabe erfolgt im Sinne des § 58 Nr. 2 der Abgabenordnung.
(3 ) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar
gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
(4 ) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
(5) Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

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Die vollständige Satzung kann hier als pdf-Dokument geladen werden.